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Was zahlt die Krankenkasse beim Zahnarztbesuch? Leistungen im Überblick

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen und einfache Zahnfüllungen gehören zu den Standardleistungen, die von den meisten Krankenkassen übernommen werden. Doch wie sieht es aus, wenn Sie eine professionelle Zahnreinigung oder ästhetische Behandlungen wie Veneers wünschen? In solchen Fällen stellt sich oft die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten trägt oder ob Sie diese selbst übernehmen müssen.

Im folgenden Artikel erkläre ich Ihnen als Ihre Zahnärztin in Neukölln, welche Leistungen von der Krankenkasse abgedeckt werden und worauf Sie achten sollten, wenn es um private Zuzahlungen geht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontrolluntersuchungen werden von der Krankenkasse übernommen.
  • Professionelle Zahnreinigungen können zum Teil durch Eigenleistung ergänzt werden.
  • Für Zahnersatz gibt es Festzuschüsse; ein Bonusheft kann den Eigenanteil verringern.
  • Ästhetische Behandlungen sind in der Regel privat zu zahlen.

Vorsorge und Prophylaxe: Was die Krankenkasse übernimmt

Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind ein wichtiger Bestandteil der Vorsorge, denn durch sie lassen sich Zahnerkrankungen frühzeitig erkennen. Diese Untersuchungen werden zweimal im Jahr von der gesetzlichen Krankenkasse ohne Zuzahlung übernommen, egal ob es sich um Erwachsene oder Kinder handelt. Einige Krankenkassen belohnen sogar die Teilnahme an regelmäßigen Check-ups mit einem Bonus.

Im Gegensatz dazu ist die professionelle Zahnreinigung eine Privatleistung. Je nach Zustand der Zähne und Mundhygiene reicht oft ein Besuch pro Jahr aus. Einige Krankenkassen bieten mittlerweile allerdings Teilzahlungen oder Pakete an, die zumindest einen Teil der Kosten abdecken. Daher ist es zu empfehlen, sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzen.


Zahnbehandlungen: Wann die Krankenkasse zahlt

Zu den Basisleistungen, die von der Krankenkasse getragen werden, gehören Füllungen, Wurzelbehandlungen und Parodontosetherapien. Die Standardversorgung mit Amalgamfüllungen ist dabei aus ästhetischen Gründen oft nicht die erste Wahl vieler Patienten und Patientinnen. Hierbei entstehen für alle, die beispielsweise Kunststofffüllungen bevorzugen, zusätzliche Kosten.

Bei Wurzelbehandlungen, die unter bestimmten medizinischen Bedingungen anfallen, übernimmt die Kasse die Behandlungskosten, vorausgesetzt, der Zahn kann dauerhaft erhalten werden. Auch Parodontosetherapien, die der Zahnfleischerkrankung entgegenwirken sollen, werden unter gewissen Voraussetzungen ganz oder teilweise übernommen.


Zahnersatz: Zuschüsse, Festzuschüsse und Eigenanteil

Beim Thema Zahnersatz wird es komplex: Die Krankenkasse übernimmt hierbei einen sogenannten Festzuschuss, der sich an der einfachen Regelversorgung orientiert. Das bedeutet, die Grenzen für die Zuzahlung sind oftmals durch die Wahl der Materialien oder der Art des Zahnersatzes definiert.

Um den Eigenanteil zu senken, ist das Führen eines Bonushefts entscheidend. Patienten und Patientinnen, die regelmäßig zur Vorsorge gehen, können so ihren Festzuschuss von 60 auf 70 % oder gar 75 % steigern. Zusätzliche Zahnzusatzversicherungen bieten die Möglichkeit, den individuellen Restkostenanteil weiter zu reduzieren, indem sie je nach Vertrag höhere Kostenerstattungen oder anderweitige Behandlungsoptionen abdecken.


Ästhetische Behandlungen: Was fällt nicht unter die Kassenleistung?

Kosmetische Eingriffe gelten nicht als medizinisch notwendige Behandlung und werden daher von den Krankenkassen nicht abgedeckt. Diese Behandlungen fallen in den Bereich der Selbstzahlerleistungen:

  • Bleaching: Die Zähne werden für ein strahlendes Lächeln professionell aufgehellt.
  • Veneers: Dünne Keramikschalen werden auf die Vorderseite der Zähne aufgebracht, um Unregelmäßigkeiten zu kaschieren.
  • Zahnschmuck: Es werden dekorative Elemente genutzt, um die Zähne zu verschönern und ein persönliches Stil-Statement zu setzen.
  • Kieferorthopädische Maßnahmen:  Dies gilt für Erwachsene aus ästhetischen Gründen, wie z. B. unsichtbare Zahnspangen.

Hierbei ist die individuelle Beratung durch Spezialisten und Spezialistinnen von zentraler Bedeutung, um die Möglichkeiten realistisch abzuwägen.


Zusammenfassung und Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse deckt die Grundversorgung im Bereich der zahnmedizinischen Leistungen durchaus ab, besonders wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Dies gilt jedoch nicht für kosmetische Behandlungen. Nutzen Sie den Vorteil eines Bonushefts, um durch regelmäßige Vorsorgetermine Ihre Zuschüsse zu maximieren. Bei Unsicherheiten empfehle ich Ihnen, sich gezielt mit Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Zahnarzt bzw. Ihrer Zahnärztin auszutauschen, um alle Optionen in Betracht zu ziehen und unerwartete Kosten zu vermeiden.